AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für das Vertragsverhältnis zwischen Janina Weller und dem Klienten/Tierhalter, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier als Vertrag im Sinne der § 611 ff BGB und § 612 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 § 2 Zustandekommen eines Vertrags

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/Tierhalter das Angebot von Janina Weller bezüglich Anwendungen/therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Janina Weller zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Vertrages zwischen Janina Weller und dem Klienten/Tierhalter. Auch bei einer mündlichen, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail, WhatsApp, Messenger Diensten) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Vertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Vertrages treten die AGB in Kraft. Das Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Das Honorar ist für die jeweilige Dienstleistung und ebenfalls, wie beim Tierarzt, kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen. Untersuchungen und Behandlungen/Anwendungen erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB sowie auf Grundlagen der AGB. Der Klient/Tierhalter hat das Recht, aus den vorgestellten Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Da der Erfolg jeder Anwendung/Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierhalters abhängt, übernimmt Janina Weller keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels.

Janina Weller erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten/ Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Physiotherapie und Anwendungen zur Therapie beim Klienten anwendet.

Über die Therapiemethoden/Anwendungen entscheidet der Klient/Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von Janina Weller über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Klient/Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist  Janina Weller befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen entspricht.

Janina Weller übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an die jeweiligen Bedürfnisse des Klienten und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

Janina Weller behält sich vor, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Klient/Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die Janina Weller aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Janina Weller für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 

§ 3 Entgelt und Zahlungsort

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unmittelbar nach Abschluss einer Therapieeinheit das vereinbarte Honorar in bar oder per Überweisung  zu entrichten. Rechnungen können erstellt werden. 

 

§ 4 Rücktritt und Kündigung

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn Sie per Mail oder telefonisch (Whats App, Messanger Dienste) mit Janina Weller vereinbart wurden. Vor Beginn der Anwendung/Therapie kann der Klient/Tierhalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Klient/Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Klient/Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann  Janina Weller die Behandlung i.H.v. 50% trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Klient/Tierhalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen.  Janina Weller kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal i.H.v. 75% in Rechnung stellen.

 

§ 5 Aufzeichnungen und Daten

Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse sind Eigentum von  Janina Weller. Der Klient/Tierhalter hat jedoch Anspruch auf die Herausgabe der Befundungsergebnisse. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.

 

§ 6 Informationspflichten

Der Klient/Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 7 dieser Bedingungen verwiesen. 

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.

Der Klient/Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.  Janina Weller haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Anwendung/Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt  Janina Weller keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt  Janina Weller keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an Janina Weller gemeldet werden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Klient/Tierhalter entgegen therapeutischen Rats gewünscht, haftet  Janina Weller nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Klient/Tierhalter nach §6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet  Janina Weller hierfür nicht.

 

§ 8 Datenschutz nach DSGVO

Daten des Klienten/Tierhalters werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Klient/Tierhalter auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz.

Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Klientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Janina Weller kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Klienten/Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klient/Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Der Klient/Tierhalter hat das Recht, einen honorarpflichtigen Auszug aus seiner Klientendatei zu verlangen. Ist Janina Weller aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht.

 

§ 9 Veröffentlichung von Foto-/und Videomaterial

Hiermit gibt der Klient/Tierhalter Janina Weller sein Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihm/seinem Tier zu Werbezwecken auf dieser Internetseite, auf Facebook, Instagram und WhatsApp veröffentlicht werden dürfen. Dies geschieht ohne Namensnennung und nur für eigene Zwecke.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Stand Juli 2025

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